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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Bei berechtigtem Ausfall des Seminars entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  2. Mit der Anmeldung/Bestätigung werden die Geschäftsbedingungen des KSI anerkannt.

Rücktritt der Teilnehmenden (Abbestellung)

Bei Rücktritt des Teilnehmenden ist das KSI berechtigt, die vereinbarte Seminargebühr in Rechnung zu stellen.

  1. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des KSI oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Für anfallende Reise-Stornierungskosten kann das KSI nicht aufkommen.
    Nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht rückvergütet werden.
  2. Bei Abmeldung der Teilnahme werden in Rechnung gestellt:
    1. Bis einschließlich 40 Kalendertage vor Ankunft: € 20,00 Bearbeitungsgebühr.
    2. Von 39 bis 30 Kalendertage vor Beginn der Maßnahme: 40 % der Teilnehmergebühr
    3. Von 29 bis 14 Kalendertage vor Beginn der Maßnahme: 60 % der Teilnehmergebühr
    4. Von 13 bis 3 Kalendertage vor Beginn der Maßnahme: 80 % der Teilnehmergebühr
    5. Von 2 bis 0 Kalendertage vor Beginn der Maßnahme: 100 % der Teilnehmergebühr

Hotelzimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Teilnehmende erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer.
  2. Das Hotelzimmer steht dem Teilnehmenden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Teilnehmende hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Hotelzimmer dem Tagungshaus spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. In Absprache mit dem Tagungshaus und nach Verfügbarkeit, kann der Teilnehmende gegen eine Gebühr von 20,00 € das Zimmer bis 18.00 Uhr nutzen. Ohne Absprache kann das Tagungshaus über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Hotelzimmers bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 90 %. Dem Teilnehmenden steht frei, dem Tagungshaus nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Teilnehmende darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ansonsten wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

Datenschutz, Aufnahmen von Wort-, Bild- und Tonbeiträgen

Es gelten die Bestimmungen des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG). Dem KSI und dem Kunden ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den vertragsgemäßen Zwecken zu erheben, zu verarbeiten, Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen (Datengeheimnis). Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung des Vertragsgegenstandes. Bedient sich der Kunde dritter Personen als Erfüllungshilfen, haben sich diese ebenfalls schriftlich auf das Datengeheimnis zu verpflichten; für die Abgabe entsprechender Erklärungen ist der Kunde dem Auftraggeber gegenüber verantwortlich.
Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Veranstalters betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form – auch durch den Einsatz von Mobiltelefonen – sind daher untersagt. Jeder Missbrauch wird mit den Mitteln des Straf- und Hausrechts verfolgt.

Haftung

  1. Für eingebrachte Sachen haftet das Tagungshaus gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Tagungshaus empfiehlt die Nutzung des Tagungshaussafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 EUR oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 EUR einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Tagungshaus.
  2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Tagungshausgarage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Tagungshausgrundstück abgestellte oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Tagungshaus nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Tagungshauses.

Stand März 2019